| 1 |
Der Ausbildungsbetrieb (§ 5 Abs. 1 Nr. 1) |
|
| 1.1 |
Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes (§ 5 Abs. 1 Nr. 1.1) |
a) |
Zielsetzung, Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang sowie seine Bedeutung und Verflechtung in der Region beschreiben |
| b) |
Leistungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erläutern |
| c) |
Aufbau, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes erläutern |
| d) |
Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes darstellen |
| e) |
Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden und Gewerkschaften beschreiben |
| 1.2 |
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Personalwirtschaft (§ 5 Abs. 1 Nr. 1.2) |
a) |
die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben |
| b) |
den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen |
| c) |
den Nutzen betrieblicher und außerbetrieblicher Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die berufliche und persönliche Entwicklung aufzeigen |
| d) |
wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrages erklären |
| e) |
arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie die für den Ausbildungsbetrieb geltenden tariflichen Regelungen beachten |
| f) |
Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären |
| g) |
Ziele, Bedeutung sowie Aufgaben der Personalführung und Personalplanung im Ausbildungsbetrieb erläutern und zu ihrer Umsetzung beitragen |
| 1.3 |
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 1.3) |
a) |
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen |
| b) |
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden |
| c) |
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten |
| d) |
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |
| 1.4 |
Umweltschutz (§ 5 Abs. 1 Nr. 1.4) |
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere |
| a) |
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären |
| b) |
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden |
| c) |
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen |
| d) |
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen |
| 2 |
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme (§ 5 Abs. 1 Nr. 2) |
|
| 2.1 |
Arbeitsorganisation (§ 5 Abs. 1 Nr. 2.1) |
a) |
betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel aufgabenorientiert einsetzen |
| b) |
die eigene Arbeit inhaltlich und zeitlich strukturieren, Arbeitstechniken aufgabenorientiert einsetzen |
| c) |
Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse bei der Leistungserstellung berücksichtigen |
| d) |
Informationsquellen nutzen |
| e) |
Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsplatzgestaltung vorschlagen |
| 2.2 |
Methoden des Projektmanagements (§ 5 Abs. 1 Nr. 2.2) |
a) |
inhaltliche, organisatorische, zeitliche und finanzielle Aspekte bei der Projektarbeit berücksichtigen; Projektplanungsinstrumente anwenden |
| b) |
Projektaufgaben sowie die Arbeit interner und externe Beteiligter koordinieren |
| c) |
Informations- und Kommunikationsstrukturen einrichten |
| d) |
Projektabläufe und -ergebnisse dokumentieren; Zielerreichung kontrollieren |
| 2.3 |
Informations- und Kommunikationssysteme (§ 5 Abs. 1 Nr. 2.3) |
a) |
Daten erfassen, pflegen und aufbereiten |
| b) |
Informations- und Kommunikationssysteme nutzen |
| c) |
Auswirkungen des Einsatzes von Informations- und Kommunikationssystemen auf Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes beschreiben |
| 2.4 |
Datenschutz und Datensicherheit (§ 5 Abs. 1 Nr. 2.4) |
a) |
rechtliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden |
| b) |
Daten schützen und sichern |
| 3 |
Kommunikation und Kooperation (§ 5 Abs. 1 Nr. 3) |
|
| 3.1 |
Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung (§ 5 Abs. 1 Nr. 3.1) |
a) |
Kundenkontakte herstellen, nutzen und pflegen |
| b) |
Informations-, Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, durchführen und nachbereiten |
| c) |
die eigene Rolle als Dienstleister im Kundenkontakt berücksichtigen; kundenorientiert verhalten und kommunizieren |
| d) |
Kundenzufriedenheit prüfen und eigenes Verhalten anpassen |
| e) |
Beschwerden entgegennehmen und bearbeiten |
| 3.2 |
Teamarbeit und Kooperation (§ 5 Abs. 1 Nr. 3.2) |
a) |
Aufgaben im Team planen und bearbeiten |
| b) |
an der Teamentwicklung mitwirken |
| c) |
interne und externe Kommunikations- und Kooperationsprozesse gestalten |
| d) |
Information, Kommunikation und Kooperation als Mittel zur Verbesserung von Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg nutzen |
| e) |
Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden |
| 3.3 |
Präsentation (§ 5 Abs. 1 Nr. 3.3) |
a) |
Informationen und Angebote situationsbezogen und adressatengerecht aufbereiten |
| b) |
Präsentationstechniken anwenden |
| 3.4 |
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 5 Abs. 1 Nr. 3.4) |
a) |
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden |
| b) |
fremdsprachige Informationsmaterialien nutzen |
| c) |
Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer fremden Sprache |
| 4 |
Betriebliche Organisation (§ 5 Abs. 1 Nr. 4) |
|
| 4.1 |
Betriebliche Ablauforganisation (§ 5 Abs. 1 Nr. 4.1) |
a) |
Organisation und Entscheidungsstrukturen des Ausbildungsbetriebes darstellen |
| b) |
Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes unterscheiden und Schnittstellen beachten |
| c) |
zur Sicherstellung betrieblicher Abläufe im eigenen Arbeitsbereich beitragen |
| d) |
Schwachstellen in betrieblichen Abläufen feststellen und Verbesserungen vorschlagen |
| 4.2 |
Beschaffung und Materialwirtschaft (§ 5 Abs. 1 Nr. 4.2) |
a) |
betrieblichen Beschaffungsbedarf ermitteln |
| b) |
Angebote einholen, nach betrieblichen Vorgaben auswerten und Bestellungen durchführen |
| c) |
Lieferungen annehmen und kontrollieren, Lagerung und Einsatz veranlassen |
| d) |
bezogene Leistungen kontrollieren |
| e) |
bei Mängeln von Lieferungen und Leistungen betriebsübliche Maßnahmen durchführen |
| 5 |
Leistungsangebot (§ 5 Abs. 1 Nr. 5) |
|
| 5.1 |
Destination und Region (§ 5 Abs. 1 Nr. 5.1) |
a) |
Auswirkungen des Tourismus auf Umwelt und Ressourcennutzung in der Region darstellen |
| b) |
über die Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsanbindungen der Destination informieren |
| c) |
die Destination in das geografische und kulturelle Umfeld einordnen |
| d) |
Kunden über die Umgebung und die touristische Infrastruktur informieren |
| 5.2 |
Leistungserstellung (§ 5 Abs. 1 Nr. 5.2) |
a) |
Angebote des Ausbildungsbetriebes beschreiben und in die Dienstleistungskette der Destination einordnen |
| b) |
Prozesse der Leistungserstellung unterscheiden |
| c) |
touristische und freizeitwirtschaftliche Produkte erstellen und Dienstleistungen erbringen |
| d) |
betriebliche Angebote mit Fremdleistungen ergänzen |
| e) |
rechtliche Bestimmungen berücksichtigen |
| 5.3 |
Gewährleistung von Servicequalität (§ 5 Abs. 1 Nr. 5.3) |
a) |
den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit berücksichtigen |
| b) |
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden und dabei zu kontinuierlichen Verbesserungen von Arbeitsprozessen beitragen |
| c) |
aus veröffentlichten Bewertungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft Schlussfolgerungen für die Leistungserstellung ziehen |
| d) |
die Qualität von Fremdleistungen bewerten |
| 6 |
Veranstaltungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 6) |
|
| 6.1 |
Veranstaltungskonzeption (§ 5 Abs. 1 Nr. 6.1) |
a) |
an der Entwicklung von Veranstaltungsideen und -konzepten mitwirken |
| b) |
Interessen der an einer Veranstaltung Beteiligten feststellen und koordinieren |
| c) |
Rahmenbedingungen sowie rechtliche Vorschriften berücksichtigen |
| d) |
Terminübersichten und Veranstaltungskalender erstellen |
| 6.2 |
Veranstaltungsorganisation (§ 5 Abs. 1 Nr. 6.2) |
a) |
Veranstaltungen planen |
| b) |
Veranstaltungen durchführen |
| c) |
Veranstaltungsfinanzierung vorbereiten, Veranstaltungen abrechnen |
| d) |
Dokumentationen erstellen und Erfolgskontrollen durchführen |
| 7 |
Marketing (§ 5 Abs. 1 Nr. 7) |
|
| 7.1 |
Marktanalyse und -beobachtung (§ 5 Abs. 1 Nr. 7.1) |
a) |
Informationen und statistische Daten beschaffen, aufbereiten und präsentieren |
| b) |
an der Definition betrieblicher Zielgruppen mitwirken |
| 7.2 |
Werbung und Verkaufsförderung (§ 5 Abs. 1 Nr. 7.2) |
a) |
bei der Entwicklung und Umsetzung von Werbekonzepten mitwirken |
| b) |
bei der Erstellung von Werbemitteln mitwirken |
| c) |
Werbeaktionen planen und durchführen, zielgruppenspezifische Medien einsetzen |
| d) |
Maßnahmen zur Kundenbindung umsetzen |
| 7.3 |
Öffentlichkeitsarbeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 7.3) |
a) |
an Maßnahmen des Ausbildungsbetriebes |
| b) |
zur Öffentlichkeitsarbeit mitwirken Daten und Informationen zur Veröffentlichung aufbereiten |
| 7.4 |
Vertrieb (§ 5 Abs. 1 Nr. 7.4) |
a) |
Vertriebswege der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auswählen und nutzen |
| b) |
bei der Entwicklung von Vertriebswegen mitwirken |
| c) |
Produkte und Dienstleistungen verkaufen |
| d) |
Zusatzleistungen anbieten und vermitteln |
| e) |
betriebliche Buchungs- und Reservierungssysteme anwenden |
| 8 |
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 5 Abs. 1 Nr. 8) |
|
| 8.1 |
Betriebliches Rechnungswesen (§ 5 Abs. 1 Nr. 8.1) |
a) |
Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle beschreiben |
| b) |
Geschäftsvorgänge für das Rechnungswesen bearbeiten, Kontierungen durchführen |
| c) |
Abschlüsse vorbereiten |
| d) |
Vorgänge des Zahlungsverkehrs und des Mahnwesens bearbeiten |
| e) |
betriebliche Steuern, Gebühren und Beiträge berücksichtigen |
| 8.2 |
Kosten- und Leistungsrechnung (§ 5 Abs. 1 Nr. 8.2) |
a) |
Aufbau und Struktur der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung erläutern |
| b) |
Kosten ermitteln, erfassen und überwachen |
| c) |
Kalkulationen durchführen |
| d) |
Leistungen erfassen und berechnen, Auswirkungen auf das Betriebsergebnis beschreiben |
| 8.3 |
Controlling (§ 5 Abs. 1 Nr. 8.3) |
a) |
betriebliche Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumente anwenden |
| b) |
betriebsübliche Kennzahlen ermitteln und Statistiken erstellen, zur Vorbereitung von Entscheidungen aufbereiten |